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Welche Unterstützung gibt es für Zuhause?

Ambulante Unterstützungsabgebote

Häusliche Pflege erfolgt oft durch geschultes Pflegepersonal mit gerontopsychiatrischer Basisqualifizierung. Gerade in der Arbeit mit Menschen mit Demenz ist eine Kontinuität des Pflegepersonals von großer Bedeutung. Grundsätzlich soll ein Mensch mit Demenz möglichst selbstständig bleiben.

Es gilt die Balance zu finden, nach dem Motto: So wenig Hilfe wie möglich, aber soviel wie nötig. 

 

Häusliche Pflege kann folgendes bieten:

  • Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege oder Einkauf)

  • Tagesstrukturierung

  • Beratung und Psychosoziale Betreuung (z.B. Gesprächsführung)

  • Rezept- und Medikamentenbesorgung, Hausnotruf

  • Vermittlung von Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz und Angehörigengesprächsgruppen

  • Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter als entlastendes Angebot für Pflegende

  • Urlaubs- und Verhinderungspflege

  • Tagespflege als Ergänzung und Entlastung der Betreuung im häuslichen Bereich. Tagespflegestätten bieten:

  • Behandlungspflege und Grundpflege, Teilverpflegung

  • Tagesstrukturierung, Freizeit- und kulturelle Angebote, Therapeutische Angebote

  • lebenspraktische Übungen, Einbeziehen der Gäste in den Tagesablauf (z.B. Mithilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten, Übernahme von Haushaltsarbeiten, gemeinsame Organisation von Aktivitäten)

  • Gedächtnistraining, Biographiearbeit

  • Beratung und psychosoziale Betreuung

  • Anleitung, Entlastung und Unterstützung von Angehörigen bei der Pflege


Ambulanten Leistungen werden finanziert durch:

  • „Die Krankenkasse auf Verordnung des Arztes

  • „Die Pflegekasse nach Pflegestufe (I-III, Härtefall)

  • „zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b

  • „Das zuständige Bezirksamt (ergänzende Leistungen nach SGB XII/ Sozialhilfe)

  • Eigenfinanzierung

 

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bietet eine 24-stündige Pflege und Betreuung bei vorübergehender Verhinderung von pflegenden Angehörigen und/ oder vorübergehender Versorgung und Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Die Kurzzeitpflege

umfasst:

  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Messen von Puls, Blutdruck, Blutzucker, Anlegen von Verbänden)

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Unterstützung bei der Ausscheidung, Aktivierung/ Mobilisierung)

  • Vollverpflegung

  • Beratung und psychosoziale Betreuung

  • Tagesstrukturierung, Freizeit- und Kulturangebote, Therapeutische Angebote

  • Anleitung/ Unterstützung und Entlastung von Angehörigen

  • Einzelbetreuung von Menschen mit Demenz, Gedächtnistraining und Biographiearbeit

  • Gerontopsychiatrisch geschultes Pflegepersonal

  • Urlaubs- und Verhinderungspflege

 

Leistungen der Kurzzeitpflege werden finanziert durch:

  • Die Pflegekasse, entsprechend der Pflegestufe (I-III, Härtefall)

  • Eigenfinanzierung


Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Wohngemeinschaften stellen eine Alternative zur herkömmlichen Versorgung für Menschen mit Demenz dar. In einer geeigneten Mietwohnung leben in der Regel 6-8 Menschen mit Demenz gemeinschaftlich zusammen, wobei jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag für sein eigenes Zimmer abschließt. Das Zimmer kann dabei individuell mit eigenen Möbeln eingerichtet werden.

 

Für die pflegerische Betreuung wird ein selbst gewählter Pflegedienst beauftragt, der eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellt. Der Umfang an Betreuungs- und Pflegeleistungen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen. Die Kosten setzen sich aus den Kostenpunkten für Betreuung und Pflege, Miete und Haushaltsgeld zusammen.

 

Wohngemeinschaften bieten:

  • eine räumliche und personelle Überschaubarkeit

  • ein hohes Maß an Selbstbestimmung durch die Trennung von Mietvertrag und Pflegevertrag, d.h. Mitbestimmung darüber, wer die Betreuung bereitstellt und wie sie strukturiert wird, wie die Wohnung gestaltet wird, was getrunken und gegessen wird,....

  • eine familiäre, vertrauensvolle Atmosphäre in der Gemeinschaft aus Bewohner/innen, Pflegenden und Angehörigen/gesetzlichen Betreuern

  • die Einbeziehung der Bewohner/innen in alle Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie z.B. Kochen, mit dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten des Einzelnen zu fördern und zu erhalten

  • qualifizierte Mitarbeiter/innen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Demenz haben.

  • ein Zuhause in Geborgenheit und Sicherheit bis zum Lebensende

 

Vollstationären Pflegeeinrichtungen

Für die vollstationäre Pflege stehen zahlreiche Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und privater Träger zur Verfügung.

Gründe für eine Aufnahme können sein: Wenn ein Umzug gewünscht oder erforderlich wird, weil eine häusliche Versorgung nicht gesichert werden kann

 

Kriterien für die vollstationäre Pflege speziell für Menschen mit Demenz:

  • wenn Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt

  • wenn eine Demenz vom Arzt diagnostiziert wurde und bestimmte Testergebnisse vorliegen

  • wenn die vorhandene Mobilität die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und am Gemeinschaftsleben erlaubt

 

Vollstationäre Einrichtungen bieten meist:

  • Raum- und Milieugestaltung

  • Gerontopsychiatrisch geschultes Personal

  • Bezugspflege in kleinen Gruppen

  • Biographiearbeit und Erinnerungspflege

  • Orientierungshilfen zu Zeit, Raum und Person

  • Individuelle Tagesstrukturierung (Einzel- und Gruppenangebote)

  • Besondere Betreuungsangebote wie Ergo-, Musik- und Kunsttherapie

 

Wohngemeinschaften und vollstationären Leistungen werden finanziert durch:

  • Die Pflegekasse, nach Pflegestufe (I-III, Härtefall)

  • Das zuständige Bezirksamt (ergänzende Leistungen nach SGB XII/ Sozialhilfe)

  • Eigenfinanzierung 

 

Hier können Sie die Informationen als PDF herunterladen: Welche Unterstützung gibt es für Zuhause?