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PflegeEngelBerlin

Nicht jedem von uns ist es vergönnt, bis ins hohe Alter gesund und mobil zu bleiben. Viele Ältere sind auf Hilfe anderer Menschen angewiesen. Manche, weil sie nicht mobil genug sind, andere weil sie durch Krankheit geschwächt sind. Wir PflegeEngelBerlin haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Hilfebedürftigen unter uns die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.
Wir legen viel Wert auf hohe Qualitätsstandards. Das gilt für die angebotenen Leistungen, als auch für die Qualifizierungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen

Alle Maßnahmen der Grundpflege sind Hilfeleistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch benötigt, um seinen Lebensalltag bewältigen zu können und in den Bereich von Körperhygiene und Körperpflege, Mobilität oder Ernährung fallen.

In der häuslichen Pflege wird Grundpflege selbstverständlich im Haushalt der pflegedürftigen Person erbracht. Pflegende Angehörige dürfen allerdings nicht mit dem zuständigen Kostenträger – der Pflegekasse – abrechnen. Aus diesem Grund wird in der Regel ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Das stellt eine erhebliche Entlastung der pflegenden Angehörigen dar, zumal ein ambulanter Pflegedienst seine Leistungen individuell und in Abklärung mit der Pflegekasse erbringt. Die individuell erforderlichen Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad und vom Unterstützungsbedarf. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im SGB XI.

Mit diesen Leistungen aus den Aufgabenbereichen der Grundpflege können wir Sie als pflegende Angehörige unterstützen:

 

  • ✔ Unterstützung beim An- und Auskleiden oder vollständige Übernahme
  • ✔ Körperhygiene: Waschen, baden oder duschen der pflegebedürftigen Person
  • ✔ Toilettengänge
  • ✔ Hautpflege, Frisieren oder Rasur
  • ✔ Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • ✔ Anreichen von Nahrung und Getränken
  • ✔ und vieles mehr

Entlastungsbetrag nach § 45b

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes wurden durch den Gesetzgeber auch Leistungen anerkannt, die unter das Stichwort „Betreuung“ fallen. Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf eine angemessene Betreuung, die nach individuellen Bedürfnissen stattfinden geplant und durchgeführt wird.

 

In der häuslichen Pflege wird die Betreuung durch Betreuungskräfte geleistet, die über eine Qualifkation nach § 87b verfügen. Dabei handelt es sich um eine spezialisierte Ausbildung, in der die Betreuungskräfte lernen, die Ressourcen pflegebedürftiger Menschen zu erkennen und zu fördern, sie mit altersgerechten Aktivitäten zu beschäftigen und eine empathische Gesprächsführung leisten zu können.

 

Wir beschäftigen selbstverständlich gut ausgebildete und erfahrene Betreuungskräfte und können Ihnen in diesem Rahmen folgende Unterstützung anbieten:

Mit diesen Leistungen aus den Aufgabenbereichen der Grundpflege können wir Sie als pflegende Angehörige unterstützen:

 

  • ✔ Stundenweise Betreuung
  • ✔ Gemeinsame Aktivitäten wie Spiele, Lesen, Spaziergänge, Gespräche
  • ✔ Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen
  • ✔ Gemeinsames Einkaufen oder Erledigung nötiger Einkäufe und Besorgungen
  • ✔ Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen wie Kino oder Theater
  • ✔ Unterstützung bei Toilettengängen und Mobilität
  • ✔ Anreichen von Nahrung und Getränken im Rahmen der Betreuungszeit
  • ✔ und vieles mehr

Hilfe in der Haushaltsführung

Pflegebedürftige Menschen mögen – gerade bei einem noch geringen Pflegegrad – noch rüstig und relativ mobil sein. Jedoch fallen bestimmte Aufgaben mit der Zeit trotzdem immer schwerer. Zum Putzen der Fenster braucht man Kraft und Ausdauer, Grundreinigungsarbeiten müssen häufig ausfallen, das Wischen von Böden wird mit zunehmendem Alter auch nicht leichter.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen in der häuslichen Pflege werden meist von pflegenden Angehörigen übernommen. Doch nicht immer bleibt auch noch hierfür Zeit. Die meisten pflegenden Angehörigen möchten sich doch lieber auf der menschlichen Ebene um ihre Lieben kümmern, statt die wertvolle Zeit mit dem Putzen der Fenster zu verbringen.

 

Aus diesem Grund haben wir uns auch die Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen zur Aufgabe gemacht:

Mit diesen Leistungen aus den Aufgabenbereichen der Grundpflege können wir Sie als pflegende Angehörige unterstützen:

 

  • ✔ Reinigen der Fenster und Böden
  • ✔ Staubsaugen
  • ✔ Wäschepflege (waschen, aufhängen, bügeln)
  • ✔ Erledigung von schweren Einkäufen (z. B. Getränke)
  • ✔ Kochen
  • ✔ Grundreinigungsarbeiten
  • ✔ und vieles mehr