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Ziel 1: Menschen mit Schlaganfall und ihre Angehörigen sind medizinisch gut versorgt.

Zielbeschreibung:

Menschen mit Schlaganfall

  • Werden zeitnah nachstationär rehabilitativ entsprechend ihres Bedarfes und ihrer Potentiale versorgt,
  • sind das Krankheitsbild informiert und wissen welche medizinischen Leistungen in Anspruch genommen werden können,
  • werden therapeutisch bedarfsgerecht begleitet und nehmen regelmäßig ärztliche Kontrolluntersuchungen sowie die Behandlung zur Sekundärprävention in Anspruch.

 

  • Akteure der medizinischen Versorgung sind auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse.

Handlungsbedarfe:

  • Reha-Maßnahmen werden nicht immer ausreichend und entsprechend dem Phasenmodell eingeleitet und bewilligt
  • Wichtigkeit der Aufklärungsverantwortung der Haus- und Fachärzte stärken.
  • Betroffene erhalten nicht immer ausreichen therapeutische Leistungen.
  • Depression ist häufig unzureichend behandelt oder wird nicht richtig diagnostiziert. Es bedarf einer intensiveren Umsetzung von neuropsychologischen/ psychotherapeutischen Behandlungen. Die Adhärenz von Betroffenen ist zu fördern.
  • Die fachärztliche Betreuung ist im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend gegeben. Es bestehen oft lange Terminwartezeiten bzw. eine Behandlung von „neuen“ Patienten kann aus Kapazitätsgründen nicht ausreichend gedeckt werden. Hausbesuche sind von Ärzten/innen häufig nicht möglich.
  • Es benötigt mehr Transparenz über die medizinische Versorgungslandschaft im Sinne einer patientenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • 1-2 Mal im Jahr findet ein medizinisches Arbeitsgremium in Pankow statt. Teilnehmer/innen sind Haus- und Fachärzte/innen. Ziel ist es die medizinische Versorgung leitliniengerecht sowie übergreifend zu verbessern und in der vernetzten Versorgung zu verstetigen. Organisiert wird das Gremium durch den QVNIA e.V.
  • Rehabilitationsmaßnahmen werden zum stationären Aufenthalt durchgeführt. Im Rahmen der regionalen Arbeitsgremien des QVNIA e.V. wird das Überleitungsmanagement in Hinblick auf die phasengerechte und zeitnahe Rehabilitation verbindlich weiterentwickelt.
  • Angebote zur Schulung von medizinischem Personal (Ärzte, Pflege, Therapie) werden fach- und sachgerecht bereitgestellt. Hierfür stehen Fortbildungsprogramme der Berliner Schlaganfall Allianz sowie des QVNIA e.V. kostenfrei zur Verfügung.
  • Ein durch den QVNIA e.V. erstellter Schlaganfall-Pass, wird von Betroffenen bei sich getragen und ermöglicht eine Übermittelung wichtiger Daten zur Behandlung des Schlaganfalls.
  • Der Pflegestützpunkt und der Servicepunkt BSA beraten die Betroffenen und Angehörigen neutral und unabhängig.
  • Der vom QVNIA e.V. erstellte Informationsleitfaden Schlaganfall steht kostenfrei für die medizinischen Akteure, Betroffene und Angehörige zur Verfügung. Therapieverfahren werden im Informationsleitfaden Schlaganfall aufgezeigt.
  • Regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen zur Aufklärung über das Krankheitsbild werden Interessierten, Betroffene und Angehörigen kostenfrei angeboten. Nähere Informationen sind hierzu über die Geschäftsstelle des QVNIA e.V. und dem Servicepunkt-Schlaganfall der BSA zu erhalten.
  • Die Haus- und Fachärzte/innen des Netzwerkes informieren sich über den Überleitungs- und Verlaufsbogen zu erfolgten Behandlungen und Verordnungen zu therapeutischer Leistungen.
  • Die S3 Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke (Teil 1)“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) werden im medizinischen Arbeitsgremium thematisiert und eine verbindliche Nutzung für die kooperierenden Haus- und Fachärzten/innen angestrebt.
  • Verbindliche Weiterentwicklung der vernetzten Beratungskompetenz über das regelmäßige Sozialarbeitertreffen und den QZ Schlaganfall (Vernetzung der einzelnen Akteure)

Handlungsempfehlungen:

  • Verbindliche Anwendung von Versorgungspfaden und des erprobten Dokumentationssystems zwischen den behandelnden Haus- und Fachärzten
  • Informationsleitfaden Schlaganfall und die Nutzung des Schlaganfall-Passes findet in Haus- und Facharztpraxen verbindlich Anwendung.
  • Das Netzwerk der Akteuren (Ärzte und Fachärzte, Therapeuten) erweitern ,stabilisieren und verbindliche Rahmenbedingungen festlegen.