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Ziel 2: Menschen mit Schlaganfall und ihre Angehörigen sind psychosozial gut versorgt.

Handlungsbedarfe

  • Nach Entlassung aus dem Krankenhaus/der Reha bestehen Informations- und Beratungsbedarfe
  • Im kostenlosen Informationsleitfaden Schlaganfall des QVNIA e.V. werden Beratungsstellen zur psychosozialen Unterstützung aufgezeigt
  • Die BSA Info-Mappe wird an jeder Schnittstelle verteilt.
  • Der übergreifende Sozialdienst klärt, ob alle sozialrechtlichen Ansprüche geltend gemacht wurden.
  • Betroffene und Angehörigen werden auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (Wiederholungs-)Rehabilitation hingewiesen und auf die unterschiedlichen Angebote einer Reha, die Zugangsvoraussetzungen und erhalten Hilfen zur Antragstellung.
  • Auf die Anwendung der BSA Info-Mappe bei allen Akteuren und Betroffenen hinweisen.
  • Im Beratungsgespräch über Angebote der Pflege informieren. Entscheidungskriterien zur Versorgungsangeboten werden Betroffenen und der Angehörigen transparent gemacht.
  • Aufklärung über die individuelle Hilfsmittelversorgung und Beantragung einer solchen wird angeboten.
  • QVNIA e.V. stellt Fach- und Hausärzten im niedergelassenen und klinischen sowie im Bereich der Rehabilitation Informationen über psychosoziale Hilfsangebote bereit.
  • Verteilung des Informationsleitfadens Schlaganfall und der BSA Info-Mappe an alle Akteure in der Versorgung.
  • Aufklärung über Angebote einer Beratung bei Sozialarbeiter/innen, (Fach)Ärzte/innen für Betroffene, sowie Angehörige.
  • Erkennen von Krisensituationen indem Pflegende und Berater geschult werden.
  • Die Beratung erfolgt häufig zu früh, zu komplex, nicht der Situation entsprechend.
  • Angehörige sind oftmals überfordert mit der weiteren Versorgung.
  • Systematisch aufbauende Beratungsinhalte fehlen.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • Frühzeitiges Aufzeigen von bedarfsorientierten Entlastungs- und Informationsangeboten (in der Akutversorgung) anhand einer Liste, in welcher die Angebote und Ansprechpartner/innen aufgezeigt werden.

  • Mobilitätsdienste und andere ambulante Angebote transparent aufzeigen und die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten aufzeigen.

  • Kostenlose Pflegekurse nach §45 SGB XI vermitteln und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme aufzeigen.

  • Zugang zu spezifischen Hilfsmitteln und Therapien für Schlaganfall-Betroffene herstellen/ gewährleisten, z.B. zu Visio-Coach.

Handlungsempfehlungen:

  • Qualifizierung des pflegerischen Personals vorantreiben, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten aufzeigen und anbieten.

  • Bündelung und transparente Auflistung der pflegerischen Angebote.

  • Aufklärung über die Notwenigkeit der Einbindung von den versorgenden Angehörigen in die Pflege vertiefen und Schulungen dazu anbieten.