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Ziel 3: Menschen mit Schlaganfall und ihre Angehörigen sind pflegerisch gut versorgt.

Spezifizierung des Ziels:

  • Pflegende arbeitet nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Die Menschen mit Schlaganfall sind über bestehende pflegerische Angebote informiert.
  • Angehörige von Menschen mit Schlaganfall sind in die pflegerischen Tätigkeiten involviert und haben Kenntnis über die notwendige pflegerische Versorgung.

Handlungsbedarfe:

  • Spezifische Qualifizierung der Pflegefachkräfte fehlt häufig.
  • Erhöhung der qualifizierten Pflegefachkraftquote zur bedarfsgerechten Versorgung
  • Erhöhung der Bezugspflege.
  • Tages- und Nachtzeiten/ individueller Rhythmus der Patienten/innen werden zu wenig beachtet – Individualisierung von Pflegezeiten ist notwendig.
  • Das System der Leistungskomplexe (LKs) entspricht nicht der aktivierenden, therapeutischen Pflege im ambulanten Bereich.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • Anwendung von nationalen Expertenstandards in der Pflege und deren vorgeschlagenen therapeutischen Maßnahmen.

  • Schlaganfallverantwortliche werden im QVNIA e.V. in den einzelnen pflegerischen Einrichtungen benannt und geschult. Diese stehen als interne und externe, spezialisierte, beratenden Pflegekräfte für Betroffene und versorgende Mitarbeiter zur Versorgung.

  • Halbjährliches Fortbildungsprogramm des QVNIA e.V. und der Berliner Schlaganfallallianz sichert das Angebot für Pflege, Therapeuten und Ärzte zur Weiterqualifizierung ab. Mitgliedseinrichtungen der BSA und des QVNIA e.V. können dies kostenfrei nutzen und Mitarbeiter zu Schlaganfallexperten weiterqualifizieren.

  • Bürger, Betroffene und deren Angehörige können sich auf der Homepage des QVNIA e.V. rund um das Krankheitsbild Schlaganfall und dessen Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation auf einer Plattform informieren.

  • Im Informationsleitfaden Schlaganfall des QVNIA e.V. werden pflegerische Angebote für Schlaganfallbetroffene aufgezeigt.

  • Der Pflegestützpunkt berät die Betroffenen und Angehörigen neutral, unabhängig und vermittelt Hilfsangebote.

  • Angebot der Verhinderungspflege an versorgende Angehörige übermitteln

  • Mobilitätshilfen werden den Betroffenen aufgezeigt und vermittelt

 Handlungsempfehlungen:

  • Qualifizierung des pflegerischen Personals vorantreiben, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten aufzeigen und anbieten.
  • Bündelung und transparente Auflistung der pflegerischen Angebote.
  • Aufklärung über die Notwenigkeit der Einbindung von den versorgenden Angehörigen in die Pflege vertiefen und Schulungen dazu anbieten.