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Handlungsfelder des Kompetenznetzes

Die Grundlage bildet das Präventionsgesetz – PrävG seit 2015 und die darin verankerte Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, wodurch die Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt wird. Die soziale Pflegeversicherung erhielt somit einen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären (teil- und –vollstationären) Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können (§5 SGB XI).

Ziel der präventiven und gesundheitsfördernden Leistungen in Pflegeeinrichtungen ­ist,­ die­ Verbesserung der gesundheitlichen Situation ­und die Stärkung der Ressourcen der­ Pflegebedürftigen.­

 

 

Insgesamt sind 5 Handlungsfelder definiert: